Wie wehrhaft soll/muss Demokratie sein?
- Redaktion
- 21. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Am 16. Januar 2025 hatte care4democracy e.V. zu einem Vortrag des Publizisten Michael Kraske (Co-Autor des Buches „Angriff auf Deutschland“) in Falkensee eingeladen. Etwa 230 Teilnehmer, davon viele Schülerinnen und Schüler sowie zwei Bundestagsabgeordnete, folgten der Darstellung von Pro und Contra eines Verbotsverfahrens nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und den Konsequenzen daraus. Die intensive Diskussion mit dem Referenten und den MdBs setzte sich auch nach der eigentlichen Veranstaltung fort.

Nie wieder ist jetzt. Am 1.11.1929 schrieb die Frankfurter Zeitung, „die NSDAP ist der Stachel im Fleisch der Demokratie.“ Vier Jahre später ist die Demokratie Geschichte. Hitler war durch Wahlen an die Macht gekommen. Die NSDAP hatte keine absolute Mehrheit, ihr wurde durch die DNVP der Steigbügel gehalten. Fast sofort schon im Jahr 1933 folgt der Terror. Wehrhafte Demokratie heißt, sich gegen diejenigen zu wehren die die Demokratie abschaffen wollen. Artikel 21 des Grundgesetzes ist eine unmittelbare Lehre aus den Ereignissen des Jahres 1933.
In Deutschland gab es bisher zwei erfolgreiche Parteiverbote: 1954 mit der SRP, die als direkte Nachfolgeorganisation der NSDAP galt, und 1956 mit der KPD wegen ihrer Nähe zur DDR. Ein NPD-Verbotsverfahren scheiterte im zweiten Anlauf, weil letztlich die NPD als zu klein und unbedeutend angesehen wurde, um eine ernsthafte Gefahr darzustellen.
Demokratie bedeute, die Freiheit zu wählen, Meinungsfreiheit zu haben und Religionsfreiheit zu genießen. So gelte auch für die Meinungsfreiheit durch das GG ein klarer Rahmen. Er beschrieb, dass die Gegner der offenen Gesellschaft sich nicht an diese Regeln und die Wertvorgaben des GG halten würden. Sie würden nicht nur eine andere Politik anstreben, sondern wollen das Spielfeld selbst zerstören. Mit Lügnern und Verschwörern könne man nicht diskutieren. Als anschauliches Beispiel nannte er Alice Weidel, die jüngst behauptete, „Hitler sei ein Kommunist“. Dabei handele es sich um eine völlig falsche und gefährliche Aussage. Wenn wir uns bei fundamentalen Fakten nicht mehr einig sind, ist das ein Alarmzeichen für die Demokratie.
Ein Verbot muss nicht auf expliziten Straftaten basieren, sondern auf dem Gefahrenpotential, das eine Partei für die Demokratie darstellt. Die A f D verbreitet rassistische, menschenverachtende Rhetorik und Schriften bis hin zu „wohltemperierten Grausamkeiten“ oder die Verschwörungstheorie des „Great Replacement“ (B. Höcke). Führende Kräfte der A f D haben bereits ein enges Netzwerk in der rechtsextremen Szene aufgebaut, die Beispiele für verfassungswidriges Verhalten sind mittlerweile erdrückend umfangreich und dokumentiert.
Ein Vorgehen gegen diese Partei scheine nicht nur gerechtfertigt, sondern unausweichlich, um noch unsere demokratische Ordnung zu schützen. Sie sei eine direkte Bedrohung für die Werte, auf denen unsere Gesellschaft basiere.

Die politische Radikalität der A f D und ihre rassistische Weltanschauung sind nicht zu übersehen. Doch trotz der erdrückenden Beweislage stehe zu befürchten, dass das Verfahren gegen die A f D nicht schnell voranschreiten wird. Der Bundestag muss mit einfacher Mehrheit einem Antrag auf Prüfung zustimmen, doch selbst wenn er das täte, kann ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Jahre dauern.
Michael Kraske sagte treffend, dass man gegen ein Verbotsverfahren sein kann – aber man sollte seine Gründe transparent darlegen. Die A f D ist eine Partei, die sich nicht mit anderen politischen Akteuren in einer demokratischen Gesellschaft messen will, sondern sie zerstören möchte. Es werde deutlich, dass Gewalt in ihrem politischen Kalkül eingebaut sei und dass sie durch ihre Radikalität eine wachsende Wählerschaft finde. Eine Mäßigung sei nicht zu erwarten.
Das Thema eines Parteiverbots bewegt. Das außerordentlich hohe Interesse unterstreicht die Dringlichkeit und große Bedeutung für die Zukunft der offenen Gesellschaft.
-lh
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