Ergebnis des Stasiprozesses vom 14.10.2024
- Redaktion
- 15. Okt. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Worum ging es? Vor Ein polnischer Staatsangehöriger überfällt die polnische Botschaft in Berlin (Ost) und will mit einer Bombenattrappe am 29. März 1974 seine freie Ausreise nach Berlin (West) erzwingen. Die zu Hilfe geholte DDR-Staatssicherheit sicherte den Weg zum Bahnhof Friedrichstraße, um dann dort wenige Schritte vor der vermeintlichen Freiheit, den Polen aus einem Versteck hinterrücks zu erschießen. Der mittlerweile 80jährige Täter wurde damals dafür mit einem „Kampforden in Bronze“ ausgezeichnet – und nun wegen der festgestellten Heimtücke des Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Noch ist das Urteil des Landgerichts Berlin nicht rechtskräftig (https://www.welt.de/politik/deutschland/article253998114/Berlin-Gericht-verurteilt-Ex-Stasi-Offizier-wegen-Mordes-zu-zehn-Jahren-Haft.html). Auch die lange diskutierte Frage, ob Mord (oder bereits verjährter Totschlag) steht an dieser Stelle nicht im Vordergrund. Hier möchten wir noch einmal auf das Unrechtssystem der DDR aufmerksam machen bzw. auf die Vorteile der durch unser Grundgesetz abgesicherten Rechtsstaatlichkeit (s.a. https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsstaat#:~:text=Als Rechtsstaat bezeichnet man einen,Gewährleistung der Grundrechte gewährleistet sind.):
Demokratie und Rechtsstaat gehen in gewisser Weise Hand in Hand. Staatlicher Willkür ist durch die Unabhängigkeit der Gerichte eine Grenze gesetzt, Freiheiten und Rechte der Bürger sind geschützt. Es gibt klare Regeln und Verfahren, eine regelrechte Exekution wie in dem oben geschilderten Falle und damit auch jenseits einer nicht mehr vorhandenen Bedrohungslage wäre unmöglich.
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