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ROTE LINIEN - Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt

Am 07. Mai 2026 war die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Frau Prof. Susanne Baer, Autorin des Buches „Rote Linien“, zu Gast am Lise-Meitner-Gymnasium in Falkensee. Sie folgte einer Einladung des Vereins care4democracy um im Rahmen des Faches „Politische Bildung“ den SchülerInnen einen Einblick in ihre frühere Tätigkeit zu geben und um über unsere Grundrechte und den besonderen Wert unserer Verfassung (Grundgesetz, kurz: GG) zu berichten. Die Moderation übernahmen die Schülerinnen Sophia S. und Marthe K.

Nach einem Kurzvortrag von Frau Baer gab es zahlreiche Fragen aus der Schülerschaft.


SCHIEDSRICHTERFUNKTION und ROTE LINIEN

Baer erklärt, schon in der Präambel wird deutlich, dass Deutschland sich als Teil eines vereinten Europas in einer friedlichen Welt sieht. Deshalb wird das GG im Lichte des Völkerrechts betrachtet und ausgelegt. Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) besteht zum Beispiel darin, als Schiedsrichter bei Auseinandersetzungen, die das GG betreffen einzuschreiten und im Rahmen richterlicher Beratungen in den beiden Senaten, mit jeweils 8 RichterInnen besetzt, zu Streitigkeiten einen begründeten Konsens auszuarbeiten, der der Politik und den StaatsbürgerInnen ROTE LINIEN aufzeigt. Jahrelange Verfahren beim BVerfG sind schriftlich festgelegt in gebündelten Aktenordnern. Auch wenn diese inzwischen digitalisiert sind, so hat die Papierform eine wichtige Berechtigung! Es soll nichts an Vorgetragenem verloren oder manipuliert werden können, so dass eine saubere Dokumentation und ein fairer Umgang gewährleistet sind. Die 8 RichterInnen eines Senats führen Beratungen zu den einzelnen Fällen durch. Diese finden in sehr kleinen Räumen ohne jegliche Technologie statt. Grundlage für das Finden einer Mehrheit ist, so Baer, dass alle RichterInnen ein gemeinsames Ziel haben: Den Konsens finden! Die juristische Ebene bildet dabei den Maßstab, und nicht die politische Ebene. Es gibt einen wichtigen Ehrenkodex: Es darf nichts über die Beratungen verraten werden. Diese Form der Solidarität untereinander beschreibt sie als beeindruckend und wichtiges Element des Vertrauens bei der gemeinsamen Arbeit. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, so Baer, wurde in Artikel 1 GG die Unantastbarkeit der Menschenwürde als unverhandelbare Grundlage festgelegt: Es ist nicht von die „Deutschenwürde“ die Rede! Die Regelung der Menschenwürde steht im Kontext von „Nie wieder!“

Sie beschreibt anhand diverser Urteile des BVerfG die Schwierigkeit juristischer Abwägungen: Schulschließungen in der Corona-Zeit standen dem Recht der SchülerInnen auf Bildung entgegen. Die Auslegung, wie weit das Recht auf Meinungsfreiheit reicht, ist von der Frage getragen gewesen: „Was darf noch gesagt werden?“  Angesprochen auf den Begriff der „wehrhaften Demokratie“, erklärt sie, dass dieser bedeutet, die Demokratie zu verteidigen, besonders dann, wenn es Bestrebungen gibt, diese von innen wie eine Art „Trojanisches Pferd“, auszuhöhlen. Sie persönlich hält eine Partei für gesichert rechtsextremistisch, wenn diese darauf abziele, Menschengruppen zu Menschen zweiter Klasse zu deklarieren. Ganz klar revidiert sie die bestehende Auffassung: „Meine Freiheit ist grenzenlos!“ Das Grundgesetz legt fest: „Meine Freiheit reicht nur bis dahin, wo sie deine berührt!“


Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden, die diesen etwas anderen "lehrreichen" Unterricht unterstützt haben!

Das Foto zeigt Frau Prof. Baer (2. v. links) die beiden Moderatorinnen (Schülerinnen des LMGs und Lehrerin Frau Onken


 
 
 

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